Die Regeln hinter der Rechnung
Vier Fragen, die im Handwerk immer wieder auftauchen und in der allgemeinen Ratgeberliteratur selten zusammen beantwortet werden: Wann die Umsatzsteuer auf den Auftraggeber übergeht, wie Abschlags- und Schlussrechnung zusammenhängen, was in eine GoBD-Verfahrensdokumentation gehört und was ein Betriebsprüfer an Daten verlangen darf. Jede Seite sagt auch, wo die Rechnungssuite hilft — und wo nicht.
- § 13b UStG bei Bauleistungen: die Rechnung ohne UmsatzsteuerBauleistung an einen anderen Bauunternehmer: keine Umsatzsteuer, dafür ein Pflichtsatz — und in der E-Rechnung drei zusätzliche Felder.
- Abschlagsrechnung und Schlussrechnung im HandwerkAm Bau die Regel, in dieser Software noch nicht abgebildet: Was das für dich bedeutet, steht hier ungeschönt.
- GoBD-Verfahrensdokumentation: was ein Handwerksbetrieb wirklich brauchtFehlt sie, kann die Buchführung als formell nicht ordnungsgemäß gelten — dabei liefert die Software ein ganzes Kapitel davon fast fertig.
- Z1, Z2, Z3: der Datenzugriff bei der BetriebsprüfungDer Prüfer nennt eine Zugriffsart, keine Datei. Was Z1, Z2 und Z3 heißen und was du herausgeben musst.
Warum hier auch steht, was die Software nicht kann
Diese Seiten sind von den Leuten geschrieben, die das Rechnungsprogramm bauen. Das ist ein Vorteil — die technischen Angaben stammen aus dem Quellcode und nicht aus einer Broschüre — und zugleich eine Verpflichtung: Wo die Rechnungssuite einen Fall nicht abbildet, steht es auf der jeweiligen Seite an der Stelle, an der du es brauchst. Besonders deutlich bei den Abschlags- und Schlussrechnungen, die diese Software heute nicht abbildet.
Keine der Seiten ersetzt eine Steuer- oder Rechtsberatung. Sie sollen dich in die Lage versetzen, im Gespräch mit deiner Steuerkanzlei die richtige Frage zu stellen.