Abschlagsrechnung und Schlussrechnung im Handwerk
Ein Bauauftrag über 40.000 € wird selten am Ende in einer Summe bezahlt. Es wird nach Baufortschritt abgeschlagen, und ganz zum Schluss kommt die Schlussrechnung, die alles zusammenzieht. Diese Seite erklärt, wie beides zusammengehört, was in einer E-Rechnung dafür vorgesehen ist — und sagt an der passenden Stelle klar, dass die Rechnungssuite genau diesen Fall heute nicht abbildet.
Stand: · Fachliche Einordnung mit Fundstellen, keine Steuer- oder Rechtsberatung — im Zweifel entscheidet deine Steuerberatung
Abschlag, Teilrechnung, Schlussrechnung — was ist was?
Die Begriffe werden auf der Baustelle oft gemischt, meinen aber verschiedene Dinge. Diese Unterscheidung ist keine Wortklauberei: Sie entscheidet darüber, ob am Ende einmal oder zweimal Umsatzsteuer im Spiel ist.
| Begriff | Was gemeint ist |
|---|---|
| Abschlagsrechnung | Eine Rechnung über einen Teilbetrag für eine Leistung, die als Ganzes noch nicht fertig ist. Sie steht für sich, wird bezahlt — und wird später in der Schlussrechnung wieder abgezogen. |
| Teilzahlung | Der Kunde zahlt eine bestehende Rechnung in Raten. Die Rechnung bleibt eine einzige Rechnung, nur der Zahlungseingang ist gestückelt. Das ist etwas völlig anderes als eine Abschlagsrechnung. |
| Schlussrechnung | Die abschließende Abrechnung über die gesamte Leistung. Sie weist den vollen Umfang aus und setzt die bereits abgerechneten Abschläge davon ab. |
Warum das steuerlich heikel ist
Der Abzug der Abschläge in der Schlussrechnung ist die Stelle, an der es in der Praxis schiefgeht. Steht der volle Betrag in der Schlussrechnung und werden die Abschläge nicht sauber abgesetzt, ist derselbe Umsatz zweimal mit Umsatzsteuer abgerechnet: einmal im Abschlag, einmal in der Schlussrechnung. Was daraus folgt, klärst du besser vorher mit deiner Steuerberatung als hinterher mit dem Finanzamt — repariert wird ein solcher Fehler nur über Korrekturbelege.
Die einschlägigen Vorschriften sind § 14 Abs. 5 UStG und § 22 Abs. 2 Nr. 2 UStG. Wie sie in deinem konkreten Bauvorhaben anzuwenden sind — ob es sich um Anzahlungen auf eine einheitliche Leistung handelt oder um abgeschlossene Teilleistungen, die jeweils für sich abgerechnet werden —, gehört in ein Gespräch mit deiner Steuerberatung. Der Unterschied ist keine Formsache: Er entscheidet, wann die Steuer entsteht.
Wie eine E-Rechnung Abschläge abbildet
Die europäische Rechnungsnorm hat für diesen Fall ein eigenes Feld. Es heißt BT-113 und trägt den bereits gezahlten Betrag. Der Gesamtbetrag der Rechnung bleibt dabei der volle Betrag — abgezogen wird erst ganz am Ende, beim fälligen Zahlbetrag.
| Feld | Was dort hineingehört | Beispiel |
|---|---|---|
| BT-112 | Gesamtbetrag der Rechnung mit Umsatzsteuer — die volle Leistung. | 47.600,00 |
| BT-113 | Bereits gezahlter Betrag, also die geleisteten Abschläge. | 30.000,00 |
| BT-115 | Was jetzt noch zu zahlen ist. Ergibt sich aus den beiden Zeilen darüber. | 17.600,00 |
Der Prüfer rechnet das nach: BT-115 = BT-112 − BT-113 + BT-114. Wer den Abschlag stillschweigend vom Zahlbetrag abzieht, ohne ihn in BT-113 einzutragen, bekommt die Rechnung mit BR-CO-16 zurück — die Summe geht dann rechnerisch nicht auf.
Was die Rechnungssuite heute nicht kann
Wir schreiben das hier hin, statt es zu umschiffen, weil eine Ratgeberseite, die ein fehlendes Leistungsmerkmal verschweigt, dich in eine Arbeitsweise lockt, die drei Monate später nicht mehr passt. Wenn dein Betrieb überwiegend nach Baufortschritt abrechnet, ist das der Punkt, an dem du vor der Entscheidung stehst — nicht nach dem zweiten Bauabschnitt.
Was du stattdessen tun kannst
- Mit der Steuerberatung klären, wie ihr abrechnet. Abgeschlossene, jeweils für sich abgenommene Bauabschnitte sind ein anderer Fall als Anzahlungen auf eine einheitliche Leistung. Steht diese Frage einmal sauber beantwortet in deiner Verfahrensdokumentation, erledigt sich die Hälfte der späteren Diskussion.
- Jede Rechnung, die für sich steht, geht hier. Rechnungen über abgeschlossene, einzeln abgerechnete Bauabschnitte sind gewöhnliche Rechnungen mit eigener Nummer, eigenem Leistungszeitraum und eigenem Steuerausweis — damit kommt die Rechnungssuite vollständig zurecht.
- Teilzahlungen ja, Abschlagsrechnungen nein. Wenn dein Kunde eine bestehende Rechnung in Raten zahlt, erfasst du das im Beleg unter Zahlungen: Der Status wechselt auf „teilweise bezahlt“, jede Zahlung bleibt als eigene Zeile stehen, Korrekturen laufen über eine Gegenbuchung statt über das Ändern der alten. Das ist die Zahlungsseite — sie ersetzt keine Abschlagsrechnung.
- Eine echte Schlussrechnung mit Abzug woanders bauen. Solange das Feld fehlt, entsteht ein solcher Beleg nicht in dieser Software. Ihn trotzdem hier zusammenzubasteln — etwa mit einer Textposition „abzüglich Abschlag“ ohne Betrag — wäre die schlechteste aller Varianten: Die Summen stimmen dann nicht mit dem überein, was tatsächlich zu zahlen ist.
Kurz gesagt
- Der Abschlag ist eine eigene Rechnung; die Schlussrechnung rechnet die Gesamtleistung ab und setzt die Abschläge ab.
- In der E-Rechnung geschieht dieser Abzug in BT-113 — nicht im Text und nicht in der Position.
- Umsatzsteuerlich zählen vereinnahmte Anzahlungen. Für § 19-Betriebe ist das die Grenze, die am leichtesten unbemerkt fällt.
- Die Rechnungssuite bildet Abschlags- und Schlussrechnungen heute nicht ab. Wer so abrechnet, braucht dafür einen anderen Weg — und sollte das wissen, bevor er anfängt.
Rechnungen schreiben, die einer Prüfung standhalten
Die Rechnungssuite schreibt Belege fest statt sie zu speichern: eigene Nummer, festes Ausstellungsdatum, unveränderliches PDF, Prüfwert über alle Belege — und einen Prüferexport für die Betriebsprüfung, den du selbst herunterlädst.
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