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BR-AE-10: §13b-Rechnung ohne Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft

Bauleistungen an einen anderen Unternehmer werden ohne Umsatzsteuer abgerechnet — die schuldet nach §13b UStG der Empfänger. Auf dem Papier genügt dafür ein Satz in der Fußzeile. In der E-Rechnung nicht: Dort ist „keine Umsatzsteuer“ eine eigene Steuerkategorie mit eigenen Pflichtangaben. Fehlt eine davon, meldet der Prüfer BR-AE-10.

Stand: · Geprüft gegen XRechnung 3.0.2 mit dem KoSIT-Validator 1.6.0 und der Konfiguration 2026-01-31

Was bedeutet die Meldung?

Die Steueraufschlüsselung einer E-Rechnung enthält immer eine Kategorie. Für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers lautet sie AE. Alle Regeln, die mit BR-AE- beginnen, gelten nur für diese Kategorie — und sie verlangen drei Dinge gleichzeitig:

FeldWas dort hineingehörtBeispiel
BT-118Steuerkategorie. Für Reverse Charge muss hier AE stehen.AE
BT-119Steuersatz. Bei AE zwingend 0.0.00
BT-120Grund der Steuerbefreiung im Klartext — der Satz, der auch auf dem Papier steht.Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG).

BR-AE-10 ist die Regel für die dritte Zeile: Zur Kategorie AE muss ein Befreiungsgrund gehören — entweder als Text (BT-120) oder als Code (BT-121). BR-AE-5 deckt den Steuersatz ab, BR-AE-2 die Steuernummern beider Seiten.

Warum tritt der Fehler auf?

  • 0 % ohne Kategorie. Die Positionen stehen auf 0 %, die Kategorie blieb aber auf dem Regelsatz „S“. Dann passt gar nichts mehr zusammen, und es hagelt Meldungen aus mehreren Regelfamilien gleichzeitig.
  • Kategorie AE, aber kein Grund. Das Programm kennt die Kategorie, füllt aber BT-120 nicht — der klassische BR-AE-10.
  • Steuersatz nicht auf null. Eine AE-Aufschlüsselung mit 19 % im Satzfeld verstößt gegen BR-AE-5, auch wenn der Steuerbetrag null ist.
  • Kunde ohne Steuernummer. Reverse Charge setzt voraus, dass der Empfänger Unternehmer ist. Die Norm will das an Nummern erkennen — fehlt beim Kunden jede Kennung, greift BR-AE-2.

So behebst du ihn

  1. Steuerbehandlung richtig setzen. In der Rechnungssuite im Rechnungsentwurf das Feld Steuerbehandlung auf Reverse-Charge (§13b UStG) stellen. Beim Speichern gehen alle Positionen auf 0 %, die Kategorie AE wird gesetzt und der Pflichthinweis wörtlich eingetragen: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG).“ Dieser Text landet sowohl im PDF als auch in BT-120.
  2. Prüfen, ob §13b überhaupt gilt. Die Steuerschuld geht nur über, wenn der Empfänger selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Bei einem Privatkunden gilt §13b nicht — dort ist die Umsatzsteuer auszuweisen. Die Rechnungssuite weist im Entwurf darauf hin, entscheiden musst du.
  3. USt-IdNr. des Kunden hinterlegen. Unter KundenWeitere Angaben (optional) das Feld USt-IdNr. (optional) füllen. Bei Reverse Charge ist sie nicht optional: Der Empfänger braucht sie ohnehin für seine eigene Umsatzsteuervoranmeldung.
  4. Eigene Kennung prüfen. Auch von deiner Seite verlangt die Regel eine Nummer — USt-IdNr. oder Steuernummer. Wie du sie einträgst, steht auf der Seite zu BR-CO-26.

Was die Regel wörtlich verlangt

BR-AE-10EN 16931 — europäische Geschäftsregel
Eine Steueraufschlüsselung mit der Kategorie „Reverse charge“ muss einen Befreiungsgrund enthalten — entweder als Code (BT-121) oder als Text (BT-120), auch in der jeweiligen Landessprache.

Englischer Originaltext der EN 16931: A VAT Breakdown (BG-23) with VAT Category code (BT-118) 'Reverse charge' shall have a VAT exemption reason code (BT-121), meaning 'Reverse charge' or the VAT exemption reason text (BT-120) 'Reverse charge' (or the equivalent standard text in another language).

BR-AE-5EN 16931 — europäische Geschäftsregel
In einer Steueraufschlüsselung mit der Kategorie „Reverse charge“ muss der Steuersatz null betragen.

Englischer Originaltext der EN 16931: In a VAT breakdown (BG-23) where the VAT category code (BT-118) is 'VAT reverse charge' the VAT rate (BT-119) shall be 0 (zero).

BR-AE-9EN 16931 — europäische Geschäftsregel
In einer Steueraufschlüsselung mit der Kategorie „Reverse charge“ muss auch der ausgewiesene Steuerbetrag null betragen.
BR-AE-2EN 16931 — europäische Geschäftsregel
Enthält eine Rechnung eine Position, einen Nachlass oder einen Zuschlag mit der Kategorie „Reverse charge“, muss sie eine Kennung des Verkäufers (USt-IdNr., Steuernummer oder die Nummer seines Steuervertreters) und eine Kennung des Käufers (USt-IdNr. oder Registernummer) enthalten.

Nicht dasselbe: §13b und §19

Beide führen zu einer Rechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, sind in der E-Rechnung aber verschiedene Kategorien mit verschiedenen Regeln: AE für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, E für die Kleinunternehmerregelung. Wer als Kleinunternehmer abrechnet, findet seinen Fall auf der Seite zu BR-E-10.

Rechnung selbst gegenprüfen — ohne Hochladen

Die kostenlose Vorprüfung öffnet deine XML-Datei direkt im Browser und sagt dir, welche der hier beschriebenen Pflichtangaben fehlen. Die Datei verlässt dein Gerät dabei nicht.

Weitere Ablehnungsgründe

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