BR-AE-10: §13b-Rechnung ohne Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft
Bauleistungen an einen anderen Unternehmer werden ohne Umsatzsteuer abgerechnet — die schuldet nach §13b UStG der Empfänger. Auf dem Papier genügt dafür ein Satz in der Fußzeile. In der E-Rechnung nicht: Dort ist „keine Umsatzsteuer“ eine eigene Steuerkategorie mit eigenen Pflichtangaben. Fehlt eine davon, meldet der Prüfer BR-AE-10.
Stand: · Geprüft gegen XRechnung 3.0.2 mit dem KoSIT-Validator 1.6.0 und der Konfiguration 2026-01-31
Was bedeutet die Meldung?
Die Steueraufschlüsselung einer E-Rechnung enthält immer eine Kategorie. Für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers lautet sie AE. Alle Regeln, die mit BR-AE- beginnen, gelten nur für diese Kategorie — und sie verlangen drei Dinge gleichzeitig:
| Feld | Was dort hineingehört | Beispiel |
|---|---|---|
| BT-118 | Steuerkategorie. Für Reverse Charge muss hier AE stehen. | AE |
| BT-119 | Steuersatz. Bei AE zwingend 0. | 0.00 |
| BT-120 | Grund der Steuerbefreiung im Klartext — der Satz, der auch auf dem Papier steht. | Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG). |
BR-AE-10 ist die Regel für die dritte Zeile: Zur Kategorie AE muss ein Befreiungsgrund gehören — entweder als Text (BT-120) oder als Code (BT-121). BR-AE-5 deckt den Steuersatz ab, BR-AE-2 die Steuernummern beider Seiten.
Warum tritt der Fehler auf?
- 0 % ohne Kategorie. Die Positionen stehen auf 0 %, die Kategorie blieb aber auf dem Regelsatz „S“. Dann passt gar nichts mehr zusammen, und es hagelt Meldungen aus mehreren Regelfamilien gleichzeitig.
- Kategorie AE, aber kein Grund. Das Programm kennt die Kategorie, füllt aber BT-120 nicht — der klassische BR-AE-10.
- Steuersatz nicht auf null. Eine AE-Aufschlüsselung mit 19 % im Satzfeld verstößt gegen BR-AE-5, auch wenn der Steuerbetrag null ist.
- Kunde ohne Steuernummer. Reverse Charge setzt voraus, dass der Empfänger Unternehmer ist. Die Norm will das an Nummern erkennen — fehlt beim Kunden jede Kennung, greift BR-AE-2.
So behebst du ihn
- Steuerbehandlung richtig setzen. In der Rechnungssuite im Rechnungsentwurf das Feld Steuerbehandlung auf Reverse-Charge (§13b UStG) stellen. Beim Speichern gehen alle Positionen auf 0 %, die Kategorie AE wird gesetzt und der Pflichthinweis wörtlich eingetragen: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG).“ Dieser Text landet sowohl im PDF als auch in BT-120.
- Prüfen, ob §13b überhaupt gilt. Die Steuerschuld geht nur über, wenn der Empfänger selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Bei einem Privatkunden gilt §13b nicht — dort ist die Umsatzsteuer auszuweisen. Die Rechnungssuite weist im Entwurf darauf hin, entscheiden musst du.
- USt-IdNr. des Kunden hinterlegen. Unter Kunden → Weitere Angaben (optional) das Feld USt-IdNr. (optional) füllen. Bei Reverse Charge ist sie nicht optional: Der Empfänger braucht sie ohnehin für seine eigene Umsatzsteuervoranmeldung.
- Eigene Kennung prüfen. Auch von deiner Seite verlangt die Regel eine Nummer — USt-IdNr. oder Steuernummer. Wie du sie einträgst, steht auf der Seite zu BR-CO-26.
Was die Regel wörtlich verlangt
Eine Steueraufschlüsselung mit der Kategorie „Reverse charge“ muss einen Befreiungsgrund enthalten — entweder als Code (BT-121) oder als Text (BT-120), auch in der jeweiligen Landessprache.
Englischer Originaltext der EN 16931: A VAT Breakdown (BG-23) with VAT Category code (BT-118) 'Reverse charge' shall have a VAT exemption reason code (BT-121), meaning 'Reverse charge' or the VAT exemption reason text (BT-120) 'Reverse charge' (or the equivalent standard text in another language).
In einer Steueraufschlüsselung mit der Kategorie „Reverse charge“ muss der Steuersatz null betragen.
Englischer Originaltext der EN 16931: In a VAT breakdown (BG-23) where the VAT category code (BT-118) is 'VAT reverse charge' the VAT rate (BT-119) shall be 0 (zero).
In einer Steueraufschlüsselung mit der Kategorie „Reverse charge“ muss auch der ausgewiesene Steuerbetrag null betragen.
Enthält eine Rechnung eine Position, einen Nachlass oder einen Zuschlag mit der Kategorie „Reverse charge“, muss sie eine Kennung des Verkäufers (USt-IdNr., Steuernummer oder die Nummer seines Steuervertreters) und eine Kennung des Käufers (USt-IdNr. oder Registernummer) enthalten.
Nicht dasselbe: §13b und §19
Beide führen zu einer Rechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, sind in der E-Rechnung aber verschiedene Kategorien mit verschiedenen Regeln: AE für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, E für die Kleinunternehmerregelung. Wer als Kleinunternehmer abrechnet, findet seinen Fall auf der Seite zu BR-E-10.
Rechnung selbst gegenprüfen — ohne Hochladen
Die kostenlose Vorprüfung öffnet deine XML-Datei direkt im Browser und sagt dir, welche der hier beschriebenen Pflichtangaben fehlen. Die Datei verlässt dein Gerät dabei nicht.
Weitere Ablehnungsgründe
- BR-DE-15: Die Leitweg-ID fehltDer häufigste Ablehnungsgrund bei Rechnungen an Behörden: Das Feld „Buyer reference“ (BT-10) ist leer.
- BR-DE-2, BR-DE-5, BR-DE-6, BR-DE-7: Kontaktdaten des Verkäufers fehlenDie XRechnung verlangt Ansprechpartner, Telefon und E-Mail deines Betriebs — auf dem Papier-PDF reicht der Briefkopf, hier nicht.
- BR-CO-26: Der Rechnungssteller ist nicht eindeutig identifizierbarOhne USt-IdNr., Registernummer oder Verkäufer-Kennung kann der Empfänger deinen Betrieb nicht automatisch zuordnen.
- Elektronische Adresse fehlt: BT-34 und BT-49Die elektronische Adresse ist nicht das Adressfeld, sondern die Zustelladresse — meist eine E-Mail mit Kennzeichen „EM“.
- BR-CO-10, BR-CO-13, BR-CO-15, BR-CO-16: Die Summen gehen nicht aufDer Prüfer rechnet jede Rechnung nach — schon ein Cent Abweichung führt zur Ablehnung.
- BR-CO-17: Der Steuerbetrag passt nicht zum SteuersatzUmsatzsteuer wird je Steuersatz auf die Summe gerechnet — nicht Position für Position.
- BR-E-10: Kleinunternehmer-Rechnung ohne Befreiungsgrund0 % ohne Begründung gibt es in der E-Rechnung nicht — der Grund gehört ins XML, nicht nur in die Fußzeile.
- BR-CO-25: Fälligkeitsdatum oder Zahlungsbedingung fehltSteht ein Zahlbetrag über null in der Rechnung, muss auch dranstehen, bis wann gezahlt wird.