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BT-34BT-49BR-62BR-63PEPPOL-EN16931-R010PEPPOL-EN16931-R020

Elektronische Adresse fehlt: BT-34 und BT-49

Der Prüfbericht bemängelt eine fehlende „electronic address“ — mal für den Verkäufer, mal für den Käufer, oft für beide. Gemeint ist nicht die Postanschrift und nicht die E-Mail für Rückfragen, sondern die technische Zustelladresse: wohin die Rechnung als Datei geliefert wird und woher sie kommt.

Stand: · Geprüft gegen XRechnung 3.0.2 mit dem KoSIT-Validator 1.6.0 und der Konfiguration 2026-01-31

Was bedeutet die Meldung?

Eine E-Rechnung ist ein Datensatz, der von einem System zu einem anderen wandert. Damit das automatisch klappt, trägt sie für beide Seiten eine Zustelladresse — und dazu ein Kennzeichen, um welche Art von Adresse es sich handelt:

FeldWas dort hineingehörtBeispiel
BT-34Elektronische Adresse des Verkäufers — also deines Betriebs.buero@malerbetrieb-krause.de
BT-49Elektronische Adresse des Rechnungsempfängers.rechnungseingang@behoerde.de
KennzeichenSagt, wie die Adresse zu lesen ist. Für eine E-Mail-Adresse lautet es EM. Für Netzwerke wie Peppol gibt es eigene Kennzeichen.EM

Fehlt eines der beiden Felder, wird die Rechnung abgewiesen. Je nach Prüfsoftware erscheint die Meldung unter der Kennung PEPPOL-EN16931-R010 (Käufer) beziehungsweise PEPPOL-EN16931-R020 (Verkäufer); andere Berichte benennen schlicht das fehlende Feld BT-34 oder BT-49. Fehlt dagegen nur das Kennzeichen, greifen BR-62 und BR-63.

Warum tritt der Fehler auf?

  • Beim Kunden ist keine E-Mail hinterlegt. Der häufigste Fall: Der Auftraggeber wurde vor Jahren angelegt, als noch alles per Post ging. Ohne E-Mail beim Kunden bleibt BT-49 leer.
  • Verwechslung mit dem Kontaktfeld. Die Kontakt-E-Mail (BT-43) ist gefüllt, die elektronische Adresse nicht — für Menschen dasselbe, für die Prüfung zwei Felder.
  • Adresse ohne Kennzeichen. Manche Programme schreiben die Adresse hin, aber ohne das Attribut, das sie als E-Mail-Adresse ausweist. Dann meldet der Prüfer BR-62 oder BR-63.
  • Format gewechselt. Eine ZUGFeRD-Rechnung kommt ohne diese Felder durch. Wird für denselben Kunden auf XRechnung umgestellt, fallen sie zum ersten Mal auf.

So behebst du ihn

  1. Eigene Adresse eintragen. In der Rechnungssuite: Einstellungen → Karte Firma → Feld E-Mail (auf Rechnungen). Diese Adresse wird als elektronische Adresse (BT-34) mit dem Kennzeichen EM übernommen.
  2. Adresse des Empfängers erfragen. Behörden nennen dafür meist eine eigene Rechnungseingangsadresse — nicht die Mailadresse deiner Ansprechperson. Sie steht in den Vergabeunterlagen oder auf der Webseite des Rechnungseingangs.
  3. Beim Kunden hinterlegen. Unter Kunden den Auftraggeber öffnen und das Feld E-Mail (optional) füllen. Für eine XRechnung ist sie nicht optional — der Rechnungseditor weist darauf hin, wenn sie fehlt.
  4. Rechnung neu erzeugen und erneut einreichen.

Ob deine Datei beide Felder enthält, siehst du ohne Hochladen in der Vorprüfung im Browser.

Was die Regel wörtlich verlangt

BT-34 / BT-49XRechnung 3.0.2 — Pflichtfelder
Eine XRechnung muss die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) und die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) enthalten.
BR-62EN 16931 — europäische Geschäftsregel
Die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) muss ein Kennzeichen für die Art der Adresse tragen.

Englischer Originaltext der EN 16931: The Seller electronic address (BT-34) shall have a Scheme identifier.

BR-63EN 16931 — europäische Geschäftsregel
Die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) muss ein Kennzeichen für die Art der Adresse tragen.

Englischer Originaltext der EN 16931: The Buyer electronic address (BT-49) shall have a Scheme identifier.

Unter welcher Kennung die fehlende Adresse gemeldet wird, hängt von der Prüfkonfiguration ab. Die Angaben hier beziehen sich auf die offizielle XRechnung-Konfiguration 2026-01-31. Der Inhalt der Anforderung ist in allen Fassungen derselbe: Beide Felder müssen gefüllt und gekennzeichnet sein.

Was gehört rein, wenn der Kunde kein Portal hat?

Die elektronische Adresse muss nicht die Adresse eines Rechnungsportals sein. Eine ganz gewöhnliche E-Mail-Adresse mit dem Kennzeichen EM ist zulässig und der Normalfall für kleine Betriebe. Wichtig ist nur, dass sie stimmt: Sie ist die Adresse, an die Rückmeldungen zur Rechnung gehen.

Rechnung selbst gegenprüfen — ohne Hochladen

Die kostenlose Vorprüfung öffnet deine XML-Datei direkt im Browser und sagt dir, welche der hier beschriebenen Pflichtangaben fehlen. Die Datei verlässt dein Gerät dabei nicht.

Weitere Ablehnungsgründe

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