Rechnungssuite.Testen
BR-E-10BR-E-5BR-E-9

BR-E-10: Kleinunternehmer-Rechnung ohne Befreiungsgrund

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Auf dem Papier reicht dafür ein Hinweissatz. In der E-Rechnung ist „steuerbefreit“ dagegen eine eigene Kategorie, zu der zwingend ein Grund gehört — steht er nicht im richtigen Feld, kommt die Rechnung mit BR-E-10 zurück.

Stand: · Geprüft gegen XRechnung 3.0.2 mit dem KoSIT-Validator 1.6.0 und der Konfiguration 2026-01-31

Was bedeutet die Meldung?

In der Steueraufschlüsselung einer E-Rechnung steht immer eine Kategorie. Für die Kleinunternehmerregelung ist das E (exempt from VAT, also steuerbefreit). Für diese Kategorie verlangt die Norm drei Angaben:

FeldWas dort hineingehörtBeispiel
BT-118Steuerkategorie. Bei §19 steht hier E.E
BT-119 / BT-117Steuersatz und Steuerbetrag. Beide müssen null sein.0.00
BT-120Grund der Befreiung im Klartext — hier gehört der Hinweis auf §19 UStG hinein.Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

BR-E-10 ist die Regel für den Befreiungsgrund, BR-E-5 verlangt den Steuersatz null in der Position und BR-E-9 den Steuerbetrag null in der Aufschlüsselung.

Warum tritt der Fehler auf?

  • 0 % mit der falschen Kategorie. Die Positionen stehen auf 0 %, die Kategorie blieb aber „S“ (Regelsatz). Ein Regelsteuersatz von null ist in der Norm kein gültiger Sachverhalt — dann melden gleich mehrere Regeln.
  • Kategorie E, aber kein Grund. Das Programm setzt die Kategorie, lässt BT-120 aber leer. Das ist BR-E-10 im Reinformat.
  • Kleinunternehmer-Schalter nicht gesetzt. Im Betriebsprofil ist §19 nicht hinterlegt, deshalb behandelt das Programm die Rechnung als Regelfall.
  • Steuerbetrag nicht null. Ein Restbetrag aus einer alten Vorlage oder eine Position mit 19 %, die versehentlich stehen blieb — das trifft BR-E-9.

So behebst du ihn

  1. §19 im Betrieb hinterlegen. In der Rechnungssuite unter Einstellungen den Schalter Kleinunternehmer nach §19 UStG aktivieren. Damit weiß jede folgende Rechnung, dass sie ohne Umsatzsteuer läuft.
  2. Steuerbehandlung der Rechnung prüfen. Im Rechnungsentwurf muss das Feld Steuerbehandlung auf Kleinunternehmer (§19 UStG) stehen. Die Suite lässt keine Rechnung festschreiben, in der Profil und Steuerbehandlung auseinanderlaufen — genau um diesen Fehler zu verhindern.
  3. Positionen kontrollieren. Alle Positionen müssen auf 0 % stehen. Eine einzige Position mit 19 % macht die ganze Rechnung widersprüchlich.
  4. Hinweistext prüfen. Die Suite trägt den Satz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ automatisch ein — im sichtbaren Beleg und im Feld BT-120. Bei anderen Programmen musst du prüfen, ob der Text wirklich in der Steueraufschlüsselung landet und nicht nur im Fußtext.

Was die Regel wörtlich verlangt

BR-E-10EN 16931 — europäische Geschäftsregel
Eine Steueraufschlüsselung mit der Kategorie „steuerbefreit“ muss einen Befreiungsgrund enthalten — als Code (BT-121) oder als Text (BT-120).

Englischer Originaltext der EN 16931: A VAT Breakdown (BG-23) with VAT Category code (BT-118) 'Exempt from VAT' shall have a VAT exemption reason code (BT-121) or a VAT exemption reason text (BT-120).

BR-E-5EN 16931 — europäische Geschäftsregel
In einer Rechnungsposition mit der Kategorie „steuerbefreit“ muss der Steuersatz null betragen.
BR-E-9EN 16931 — europäische Geschäftsregel
In einer Steueraufschlüsselung mit der Kategorie „steuerbefreit“ muss der Steuerbetrag null betragen.

Einen festen Wortlaut schreibt die Norm für BT-120 nicht vor — verlangt wird ein Grund, nicht eine bestimmte Formulierung. Der Hinweis auf §19 UStG erfüllt das und deckt zugleich die Anforderung des Umsatzsteuerrechts an den Beleg ab.

Muss ich als Kleinunternehmer überhaupt E-Rechnungen ausstellen?

Für die Ausstellung bleiben Kleinunternehmer nach §19 dauerhaft ausgenommen. Für den Empfang nicht: Seit dem 01.01.2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen entgegennehmen können — auch ein Ein-Mann-Betrieb ohne Umsatzsteuer. Eine ausgestellte E-Rechnung ist trotzdem oft der schnellere Weg: Große Auftraggeber verlangen sie, und wer sie liefern kann, wird schneller bezahlt. Die Übersicht der Fristen steht auf der Startseite.

Rechnung selbst gegenprüfen — ohne Hochladen

Die kostenlose Vorprüfung öffnet deine XML-Datei direkt im Browser und sagt dir, welche der hier beschriebenen Pflichtangaben fehlen. Die Datei verlässt dein Gerät dabei nicht.

Weitere Ablehnungsgründe

© 2026 Rechnungssuite · Made in Germany