BR-CO-26: Der Rechnungssteller ist nicht eindeutig identifizierbar
BR-CO-26 ist die Meldung, die kleine Betriebe am häufigsten überrascht — besonders Einzelunternehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Prüfer sagt damit: In der Rechnung steht keine Nummer, mit der ein Buchhaltungssystem deinen Betrieb eindeutig zuordnen kann. Dein Name und deine Anschrift reichen dafür nicht.
Stand: · Geprüft gegen XRechnung 3.0.2 mit dem KoSIT-Validator 1.6.0 und der Konfiguration 2026-01-31
Was bedeutet die Meldung?
Beim Empfänger läuft die Rechnung durch ein Programm, das den Lieferanten automatisch erkennen soll — ohne dass jemand den Firmennamen abtippt. Dafür braucht es eine Nummer. Die Norm akzeptiert dafür drei Felder, und mindestens eines davon muss gefüllt sein:
| Feld | Was dort hineingehört | Beispiel |
|---|---|---|
| BT-29 | Verkäufer-Kennung. Ein freies Identifikationsmerkmal — hier passt zum Beispiel die deutsche Steuernummer hinein. | 30/123/45678 |
| BT-30 | Registernummer des Verkäufers, etwa die Handelsregisternummer. | HRB 12345 B |
| BT-31 | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). | DE123456789 |
Warum tritt der Fehler auf?
- Kein Handelsregistereintrag. Ein Handwerksbetrieb als Einzelunternehmen steht in der Handwerksrolle, nicht im Handelsregister — BT-30 bleibt also leer.
- Keine USt-IdNr. Wer nur im Inland abrechnet, hat oft nie eine beantragt. Für Papierrechnungen genügt nach §14 UStG die Steuernummer — die E-Rechnung ist an dieser Stelle strenger.
- Das Programm sortiert zu ordentlich. Viele Programme tragen die Steuernummer korrekt in BT-32 ein und lassen BT-29 leer. Das ist fachlich sauber und scheitert trotzdem an dieser Regel.
So behebst du ihn
Es gibt zwei Wege. Der erste ist der dauerhaft bessere.
- USt-IdNr. beantragen und eintragen. Sie wird beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt; auch Kleinunternehmer nach §19 UStG können eine bekommen. In der Rechnungssuite trägst du sie unter Einstellungen im Feld USt-IdNr. (optional) ein. Damit ist BT-31 gefüllt und die Regel erfüllt — und die Nummer hilft dir außerdem bei jedem Geschäft mit Kunden im EU-Ausland.
- Bis dahin: Steuernummer als Kennung mitsenden. Solange keine USt-IdNr. vorliegt, schreibt die Rechnungssuite deine Steuernummer zusätzlich als Verkäufer-Kennung (BT-29) in die Datei — neben ihren regulären Platz in BT-32. Damit ist eine maschinenlesbare Kennung vorhanden, und BR-CO-26 greift nicht. Du musst dafür nichts einstellen; es genügt, dass unter Einstellungen das Feld Steuernummer ausgefüllt ist.
- Rechnung neu erzeugen. Beide Angaben werden beim Festschreiben in die XML-Datei geschrieben. Eine bereits festgeschriebene Rechnung bleibt unverändert — hier hilft nur Storno und Neuausstellung.
Wenn du mit einem anderen Programm arbeitest: Prüfe, ob es ein Feld „Verkäufer-Kennung“, „Seller identifier“ oder „BT-29“ anbietet. Findest du keines und hast keine USt-IdNr., bleibt nur der erste Weg.
Was die Regel wörtlich verlangt
Damit der Käufer den Lieferanten automatisch identifizieren kann, muss die Verkäufer-Kennung (BT-29), die Registernummer des Verkäufers (BT-30) und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31) vorhanden sein.
Englischer Originaltext der EN 16931: In order for the buyer to automatically identify a supplier, the Seller identifier (BT-29), the Seller legal registration identifier (BT-30) and/or the Seller VAT identifier (BT-31) shall be present.
„Und/oder“ heißt: Eines der drei Felder genügt. Die Regel stammt aus der europäischen Norm EN 16931 und gilt deshalb nicht nur für XRechnung, sondern auch für ZUGFeRD-Rechnungen im Profil EN 16931.
Und die Steuernummer? Die brauchst du trotzdem
§14 Abs. 4 Nr. 2 UStG verlangt auf jeder Rechnung entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. Das gilt unabhängig davon, was die technische Prüfung sagt. Trag beide ein, wenn du beide hast: Die Steuernummer erfüllt das Umsatzsteuerrecht, die USt-IdNr. zusätzlich die maschinelle Zuordnung.
Rechnung selbst gegenprüfen — ohne Hochladen
Die kostenlose Vorprüfung öffnet deine XML-Datei direkt im Browser und sagt dir, welche der hier beschriebenen Pflichtangaben fehlen. Die Datei verlässt dein Gerät dabei nicht.
Weitere Ablehnungsgründe
- BR-DE-15: Die Leitweg-ID fehltDer häufigste Ablehnungsgrund bei Rechnungen an Behörden: Das Feld „Buyer reference“ (BT-10) ist leer.
- BR-DE-2, BR-DE-5, BR-DE-6, BR-DE-7: Kontaktdaten des Verkäufers fehlenDie XRechnung verlangt Ansprechpartner, Telefon und E-Mail deines Betriebs — auf dem Papier-PDF reicht der Briefkopf, hier nicht.
- Elektronische Adresse fehlt: BT-34 und BT-49Die elektronische Adresse ist nicht das Adressfeld, sondern die Zustelladresse — meist eine E-Mail mit Kennzeichen „EM“.
- BR-CO-10, BR-CO-13, BR-CO-15, BR-CO-16: Die Summen gehen nicht aufDer Prüfer rechnet jede Rechnung nach — schon ein Cent Abweichung führt zur Ablehnung.
- BR-CO-17: Der Steuerbetrag passt nicht zum SteuersatzUmsatzsteuer wird je Steuersatz auf die Summe gerechnet — nicht Position für Position.
- BR-AE-10: §13b-Rechnung ohne Hinweis auf die SteuerschuldnerschaftReverse Charge nach §13b braucht mehr als den Satz auf dem Papier — auch im XML.
- BR-E-10: Kleinunternehmer-Rechnung ohne Befreiungsgrund0 % ohne Begründung gibt es in der E-Rechnung nicht — der Grund gehört ins XML, nicht nur in die Fußzeile.
- BR-CO-25: Fälligkeitsdatum oder Zahlungsbedingung fehltSteht ein Zahlbetrag über null in der Rechnung, muss auch dranstehen, bis wann gezahlt wird.