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BR-CO-17: Der Steuerbetrag passt nicht zum Steuersatz

BR-CO-17 ist der Cent-Fehler. Der Prüfer hat die Umsatzsteuer selbst ausgerechnet und kommt auf einen anderen Betrag als deine Rechnung — meistens auf genau einen Cent Unterschied. Dahinter steckt fast immer dieselbe Ursache: Die Steuer wurde für jede Position einzeln gerundet, statt einmal für den ganzen Steuersatz.

Stand: · Geprüft gegen XRechnung 3.0.2 mit dem KoSIT-Validator 1.6.0 und der Konfiguration 2026-01-31

Was bedeutet die Meldung?

Jede E-Rechnung enthält eine Umsatzsteueraufschlüsselung: pro Steuersatz eine Zeile. Eine Rechnung mit 19 % und 7 % hat also zwei Zeilen, eine reine 19-%-Rechnung eine. Jede Zeile besteht aus vier Angaben:

FeldWas dort hineingehörtBeispiel
BT-116Nettobetrag, auf den dieser Steuersatz angewendet wird.1.470,00
BT-117Steuerbetrag für diesen Steuersatz.279,30
BT-118Steuerkategorie — S für den Regelfall, AE für Reverse Charge, E für steuerbefreit.S
BT-119Der Steuersatz in Prozent.19.00

BR-CO-17 rechnet nach: Steuerbetrag = Nettobetrag × Steuersatz ÷ 100, gerundet auf zwei Nachkommastellen. Weicht das Ergebnis ab, wird abgelehnt. Zwei verwandte Regeln prüfen dasselbe für den Regelsteuersatz: BR-S-08 kontrolliert den Nettobetrag der Kategorie, BR-S-09 den daraus errechneten Steuerbetrag.

Warum tritt der Fehler auf?

Ein Beispiel mit drei Positionen zu 19 %: 33,33 €, 33,33 € und 33,34 €. Wer je Position rundet, erhält 6,33 + 6,33 + 6,33 = 18,99 €. Wer erst summiert (100,00 €) und dann rechnet, erhält 19,00 €. Ein Cent Unterschied, eine abgelehnte Rechnung.

Weitere Auslöser derselben Meldung:

  • Steuersätze zusammengeworfen. 19 % und 7 % landen in einer gemeinsamen Zeile. Dann kann keine Multiplikation mehr aufgehen.
  • Rückrechnung aus dem Bruttobetrag. Wer von der Bruttosumme auf netto zurückrechnet, erzeugt regelmäßig Cent-Abweichungen.
  • Falsch gerundet. Vorgeschrieben ist das kaufmännische Runden auf zwei Stellen. Abschneiden statt Runden erzeugt zu kleine Beträge.
  • Nachlass nicht in der Aufschlüsselung. Ein Rabatt auf die Gesamtrechnung senkt auch den Nettobetrag der betroffenen Steuerzeile. Fehlt er dort, meldet BR-S-08.

So behebst du ihn

  1. Steuerzeilen zählen. Es muss genau eine Zeile je vorkommendem Steuersatz geben. Bei 19 % und 7 % also zwei — nicht eine gemeinsame, nicht eine pro Position.
  2. Nettobeträge je Satz bilden. Addiere alle Positionen mit demselben Steuersatz zu einer Summe. Diese Summe ist BT-116.
  3. Steuer einmal rechnen. BT-117 = BT-116 × Satz ÷ 100, kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet. Einmal je Zeile, nicht je Position.
  4. Gegenprobe im Rechnungsfuß. Die Summe aller BT-117 muss dem Umsatzsteuergesamtbetrag (BT-110) entsprechen. Passt das nicht, meldet zusätzlich eine BR-CO-Regel aus der Summenfamilie.

In der Rechnungssuite passiert genau das automatisch: Positionsbeträge werden in ganzen Cent gerechnet, die Steuer je Steuersatz auf die Summe angewendet und kaufmännisch gerundet. Papier-PDF und XML-Datei kommen deshalb immer auf denselben Betrag.

Was die Regel wörtlich verlangt

BR-CO-17EN 16931 — europäische Geschäftsregel
Der Steuerbetrag einer Kategorie (BT-117) entspricht dem Nettobetrag dieser Kategorie (BT-116) multipliziert mit dem Steuersatz (BT-119) geteilt durch 100, gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Englischer Originaltext der EN 16931: VAT category tax amount (BT-117) = VAT category taxable amount (BT-116) x (VAT category rate (BT-119) / 100), rounded to two decimals.

BR-S-08EN 16931 — europäische Geschäftsregel
Für jeden vorkommenden Regelsteuersatz entspricht der Nettobetrag der Steueraufschlüsselung (BT-116) der Summe aller Positionsbeträge mit diesem Satz, vermindert um die Nachlässe und erhöht um die Zuschläge auf Dokumentebene mit demselben Satz.
BR-S-09EN 16931 — europäische Geschäftsregel
Der Steuerbetrag einer Zeile mit Regelsteuersatz (BT-117) entspricht dem Nettobetrag dieser Zeile (BT-116) multipliziert mit dem zugehörigen Steuersatz (BT-119).

Warum der Cent nicht verhandelbar ist

Beim Empfänger bucht ein Programm die Rechnung automatisch. Es prüft, ob ausgewiesene und errechnete Umsatzsteuer übereinstimmen, weil der Vorsteuerabzug genau an diesem Betrag hängt. Ein Cent Abweichung ist deshalb kein Schönheitsfehler, sondern eine offene Frage in der Buchhaltung — und die Prüfung beantwortet sie mit Ablehnung, bevor sie überhaupt entsteht.

Rechnung selbst gegenprüfen — ohne Hochladen

Die kostenlose Vorprüfung öffnet deine XML-Datei direkt im Browser und sagt dir, welche der hier beschriebenen Pflichtangaben fehlen. Die Datei verlässt dein Gerät dabei nicht.

Weitere Ablehnungsgründe

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